Impressum
monoposto MASTERING GmbH
Michael Schwabe
Behrenstraße 62
40233 Düsseldorf, Germany
fon +49 173 2500399
email ms[at]monoposto.de
Steuernummer: 106 / 5717 / 3470
Ust-Id.: DE 2153 48624
Handelsregistereintrag: HRB 40612
Gerichtsstand: Düsseldorf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der monoposto Mastering GmbH
vom 13.02.2013
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die monoposto Mastering GmbH (nachfolgend "monoposto" genannt) erbringt ihre Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit monoposto geschlossener Verträge sind und werden. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden sind, auch ohne dass ihnen ausdrücklich widersprochen wird, nur dann verbindlich, wenn sie für den jeweiligen Vertrag von monoposto schriftlich anerkannt wurden.
2. Auftraggeber
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Ist der vom Kunden genannte Rechnungsempfänger nicht willens oder nicht in der Lage, die Rechnung zu übernehmen, so haftet der Kunde in vollem Umfang für die erbrachte Leistung. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
3. Klärung der Urheberrechtslage bei geschützten Werken
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. GEMA Rechte sind nicht übertragbar.
4. Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist monoposto berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
5. Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial
Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungsstellung übernommen werden.
6. Versicherung von Ton- und Bildaufzeichnungen
Überlässt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzbare Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
7. Beanstandungen nach Lieferung auf fremden Apparaturen
Beanstandungen, die sich nach Lieferung durch Abspielen auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
8. Vermittelnde Tätigkeiten
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Hotels, Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Berarbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
9. Fremdleistungen
Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
10. Versand und Transport von Material
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Düsseldorf.
12. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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Datenschutzerklärung
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die monoposto Mastering GmbH (nachfolgend "monoposto" genannt) erbringt ihre Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit monoposto geschlossener Verträge sind und werden. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden sind, auch ohne dass ihnen ausdrücklich widersprochen wird, nur dann verbindlich, wenn sie für den jeweiligen Vertrag von monoposto schriftlich anerkannt wurden.
2. Auftraggeber
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Ist der vom Kunden genannte Rechnungsempfänger nicht willens oder nicht in der Lage, die Rechnung zu übernehmen, so haftet der Kunde in vollem Umfang für die erbrachte Leistung. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
3. Klärung der Urheberrechtslage bei geschützten Werken
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. GEMA Rechte sind nicht übertragbar.
4. Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist monoposto berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
5. Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial
Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungsstellung übernommen werden.
6. Versicherung von Ton- und Bildaufzeichnungen
Überlässt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzbare Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
7. Beanstandungen nach Lieferung auf fremden Apparaturen
Beanstandungen, die sich nach Lieferung durch Abspielen auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
8. Vermittelnde Tätigkeiten
Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Hotels, Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Berarbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
9. Fremdleistungen
Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
10. Versand und Transport von Material
Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Düsseldorf.
12. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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General Terms and Conditions of monoposto Mastering GmbH
from 13.02.2013
1. Validity of the General Terms and Conditions
monoposto Mastering GmbH (hereinafter called "monoposto") offers its services and deliveries subject to the following terms and conditions, which are part of all contracts concluded with monoposto. Any purchasing and business conditions of the Client, even if not expressly challenged, are only binding if they are confirmed in writing by monoposto within the contract.
2. Client
All services, deliveries and postage costs shall be at the expense and risk of the Client. The Client is the person who places the order - in writing or verbally - even if the invoice is submitted to a third party at his request, which means he is fully liable for the invoiced amount alongside the third party. If the contract is on behalf of or to the account of a third party, the Client shall expressly draw attention to this in the order. If the party specified by the Client to receive the invoice is unwilling or unable to pay the bill, the Client is fully liable for the services provided. There is no obligation on behalf of the Contractor to check the right of the Client to place the order on behalf of a third party.
3. Copyright clearance of protected works
If protected works, music or language are utilized in the Client's order, the clearance of all possible rights of third parties is the responsibility of the Client. monoposto is not required to ascertain to what extent the content of the ordered work may violate any law. In such a case, the Client is liable for all resulting damages or detriment. GEMA rights are not transferable.
4. Default of payment
If the Client is in arrears with the payment of partial or interim invoices or if a significant deterioration occurs in its financial circumstances after the conclusion of a contract, monoposto is entitled to halt further processing of the order until payment or securement of the payment has occurred.
5. Liability for un-retrieved sound and image material
Liability for un-retrieved sound and image material is accepted only for the material value of the storage medium, and only for a maximum period of 3 months after the issue of an invoice.
6. Insurance of sound and image recordings
If the Client orders the processing, presentation, etc. of irreplaceable or difficult to replace sound and video recordings, the Client is liable for the risk or if necessary the conclusion of an insurance policy beyond the material value of the physical medium, as well as the creation of backups and safety copies.
7. Complaints related to delivery via external equipment
Complaints arising after delivery through reproduction on external equipment can only be recognized if gross errors are determined on behalf of the Contractor in relation to the usual industry standards, requirements, etc.
8. Mediating activities
Mediating activities, such as acceptance and submission of deliveries to and from film laboratories, post and rail expedition, arranging of hotels, speakers, performers, etc. are always in the name of and on behalf of the Client unless they are expressly covered by a production order, even if no explicit reference thereto has been made by the Contractor. The Contractor assumes no liability or warranties for such mediating activities.
9. Third-party services
If third-party services are required in the course of implementing an order, i.e. services that are not feasible with the studio's own equipment and staff, the Contractor is not responsible for the quality, timeliness and cost of those services. We accept no liability in case of delays arising from third-party services, pressing plants, etc.
10. Shipping and transportation of material
Shipment and transportation of material of all kinds occurs to the account of and at the risk of the Client. Packaging is done at our discretion.
11. Place of jurisdiction
The place of jurisdiction and fulfillment is Dusseldorf.
12. Severability clause
If any provision of the contract, including this provision, is invalid, the validity of the remaining provisions shall not be affected.
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